Energieausweis
Seit dem 01.05.2014 besteht die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.
Gerne erstelle ich Ihnen einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Mit einem Energieausweis sehen Sie auf einen Blick den energetischen Standard Ihres Gebäudes sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Potenzielle Mieter oder Käufer erhalten so schnell eine Einschätzung der zu erwartenden Heizkosten oder des erforderlichen Sanierungsaufwands.
